Erhaltungssatzung für Neuenheim
Eine Erhaltungssatzung legt definierte Gebiete, Straßenzüge oder Wohnareale fest, die auf Grund einer schützenswerten Charakteristik als Ensemble erhalten werden sollen. Hierbei wird es in Neuenheim mehrere Ensemble geben, die sich wie folgt unterteilen:
Gebiet um die Schulzengasse (alte Fischer- und Bauernhäuser)
Blockrandbebauung in z.B. Ladenburgerstraße, Lutherstraße, Werderstraße
Das alte englische Viertel, dass sich durch Jugendstil- / Gründerzeitvillen mit großen Gartengrundstücken auszeichnet. Hierzu gehört das Gebiet Erwin-Rohde-Straße Nr. 2 bis 8, Mönchhofstraße Nr. 11 bis 15 (beidseitig) sowie Lutherstraße gegenüber der Kirche.
Der Bereich der Hanglage (Bergstraße mit Seitenstraßen, Gustav-Kirchhoff-Straße, Ludolf-Krehl-Straße, Albert-Überle-Straße, Philosophenweg), der sich ebenfalls durch die alten Villen mit reicher Verzierung und Gartenanlagen mit altem Baumbestand auszeichnet.